17.04.2012 - 10 Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 17 "Photovolta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller (bab) erläutert die Planungsziele, die durch den B-Plan verfolgt werden sollen. Insbesondere legt er da, wie die Photovoltaikanlage angeordnet wird und das sie insgesamt eingezäunt und begrünt wird.

 

Nach kurzer Diskussion wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, für das Gebiet:Gemarkung Dorf Mecklenburg, Flur 1, Flurstücke- Nr. 66/1 und 66/4 die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,7 ha und wird wie folgt begrenzt:              

-          Im Norden durch landwirtschaftliche Nutzfläche

-          Im Westen durch die Bahnhofstraße

-          Im Osten durch landwirtschaftliche Nutzfläche

-          Im Süden durch die Kletziner Straße

Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.

 

2.      Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 11

Baunutzungsverordnung als Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung

der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auszuweisen.

 

3.      Die Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

4.      In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

5.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              10

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage