21.04.2008 - 12 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 7 "Phot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 21.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Müller (BAB) erläutert die Notwendigkeit des erneuten Aufstellungsbeschlusses,
da sich das Planungsziel grundlegend geändert hat und damit der alte B-Plan in
der jetzigen Form nicht mehr durchführbar ist. Herr Tscherpel gibt die
notwendigen Ergänzungen zur technischen Ausführung der Photovoltaik – Anlage,
die den gesamten Planungsbereich umfassen wird. Er versichert nachdrücklich,
dass keine Emissionen von der geplanten Anlage ausgehen werden.
Beschluss
Beschluss:
1. Für das Gebiet : Gemeinde Bobitz, Gemarkung Bobitz, Flur 1, Flurstück- Nr. 82/88
soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von
ca. 11 ha.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt :
- Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung
einer Photovoltaik – Anlage auf der Freifläche von ca. 10 ha.
- In Abhängigkeit vom Einsatz der Photovoltaik – Module erzeugt die Anlage eine
Gesamtleistung für eine Netzeinspeisung von ca. 2.500 kWh bis 2.900 kWh.
2. Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 11
Baunutzungsverordnung als Sonstiges Sondergebiet ( SO ) mit der Zweckbestimmung
zur Errichtung einer Photovoltaik – Anlage auszuweisen.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
