15.08.2012 - 5 Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Mollitorchte, dass in der Benutzungs- und Entgeltordnung statt Jugendsport Jugendarbeit steht.

 

Herr Kreher bittet zwei Punkte  zu berücksichtigen.

Zum einen muss, vor allem bei Sportveranstaltungen, die Halle  nicht voll umgebaut werden und damit ist der Arbeitsaufwand nicht so groß.

Zum anderen muss unterschieden werden, was ihm jetzt darin fehlt, ob die Halle nur für 2 Stunden oder einen ganzen Tag genutzt wird.

Beides muss Auswirkungen auf die Gebühren haben.

 

Frau Mollitortte gern eine Berechnungsgrundlage  für die Gebühren gewusst, auch wie der Finanzausschuss auf die im Protokoll genannten Beträge kommt. Dabei geht es um die Kosten, die die Halle verursacht und die Kalkulation.

 

Frau Rauhöft merkt an, dass die Kosten nicht gedeckt werden können und dass hauptsächlich von Kindern die Halle genutzt wird.

 

Herr Plath vom SV Bad Kleinen möchte für die Nutzung der Halle bezahlen, kann aber die Beträge, die sich aufgrund des Vorschlages vom Finanzausschuss mit den Stundensätzen von 10 €r Kinder und 20 €r Erwachsene ergeben,  nicht bezahlen. Dann ist eine Nutzung der Halle durch den SV  nicht mehr  möglich. 

 

Nach einiger Diskussion entscheidet sich  der Sozialausschuss für  folgenden Vorschlag:

              Die Nutzung der Sporthallen für das Training aller Vereine für Kinder und Jugendlichen ist               kostenlos.

 

r die Nutzung der Halle durch den SV Bad Kleinen  für den Erwachsenensport wird ein Festpreis zwischen dem SV Bad Kleinen und der Gemeinde vereinbart. Den Betrag dazu soll der Finanzausschuss festlegen.

             

              Bei den Seglern handelt es sich überwiegend um Kinder, von denen auch ein Anteil Bad Kleiner Kinder dabei sind. Die Segler  werden wie der SV Bad Kleinen behandelt.

 

Herr Wölm hat für die Nutzungs- und Entgeltordnung der Sporthallen  noch inhaltliche und redaktionelle Ergänzungen:

              § 3 Abs. 2 2. Satz-möchte er wissen, ob die Formulierung  „ …, sollen  mindestens…in Kenntnis gesetzt werden.“  einen rechtlichen Hintergrund hat.

Seiner Meinung nach müsste es heißen:  „……, werden mindestens … in Kenntnis gesetzt.“

 

Weiterhin hat Herr Wölm eine Ergänzung in § 7 Abs. 1. Dort sollte angefügt werden, dass ein Übergabe/Übernahmeprotokoll gefertigt wird.

Es erfolgt zur Ausführung einer solchen Festlegung eine intensive Diskussion, bei der sich heraus stellt, dass viele Schlüssel der Sporthalle im Umlauf sind.

 

Herr Kreherchte diese Aussage und auch die Praktikabilität einer solchen Formulierung in der Nutzungsordnung erst noch prüfen.

 

Zur Mensaordnung gibt Herr Wölm den Hinweis auf die männliche und weibliche Form von Schulleiter/in.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage