15.08.2012 - 5 Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 15.08.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Mollitor möchte, dass in der Benutzungs- und Entgeltordnung statt Jugendsport Jugendarbeit steht.
Herr Kreher bittet zwei Punkte zu berücksichtigen.
Zum einen muss, vor allem bei Sportveranstaltungen, die Halle nicht voll umgebaut werden und damit ist der Arbeitsaufwand nicht so groß.
Zum anderen muss unterschieden werden, was ihm jetzt darin fehlt, ob die Halle nur für 2 Stunden oder einen ganzen Tag genutzt wird.
Beides muss Auswirkungen auf die Gebühren haben.
Frau Mollitor hätte gern eine Berechnungsgrundlage für die Gebühren gewusst, auch wie der Finanzausschuss auf die im Protokoll genannten Beträge kommt. Dabei geht es um die Kosten, die die Halle verursacht und die Kalkulation.
Frau Rauhöft merkt an, dass die Kosten nicht gedeckt werden können und dass hauptsächlich von Kindern die Halle genutzt wird.
Herr Plath vom SV Bad Kleinen möchte für die Nutzung der Halle bezahlen, kann aber die Beträge, die sich aufgrund des Vorschlages vom Finanzausschuss mit den Stundensätzen von 10 für Kinder und 20 für Erwachsene ergeben, nicht bezahlen. Dann ist eine Nutzung der Halle durch den SV nicht mehr möglich.
Nach einiger Diskussion entscheidet sich der Sozialausschuss für folgenden Vorschlag:
Die Nutzung der Sporthallen für das Training aller Vereine für Kinder und Jugendlichen ist kostenlos.
Für die Nutzung der Halle durch den SV Bad Kleinen für den Erwachsenensport wird ein Festpreis zwischen dem SV Bad Kleinen und der Gemeinde vereinbart. Den Betrag dazu soll der Finanzausschuss festlegen.
Bei den Seglern handelt es sich überwiegend um Kinder, von denen auch ein Anteil Bad Kleiner Kinder dabei sind. Die Segler werden wie der SV Bad Kleinen behandelt.
Herr Wölm hat für die Nutzungs- und Entgeltordnung der Sporthallen noch inhaltliche und redaktionelle Ergänzungen:
§ 3 Abs. 2 2. Satz-möchte er wissen, ob die Formulierung , sollen mindestens in Kenntnis gesetzt werden. einen rechtlichen Hintergrund hat.
Seiner Meinung nach müsste es heißen: , werden mindestens in Kenntnis gesetzt.
Weiterhin hat Herr Wölm eine Ergänzung in § 7 Abs. 1. Dort sollte angefügt werden, dass ein Übergabe/Übernahmeprotokoll gefertigt wird.
Es erfolgt zur Ausführung einer solchen Festlegung eine intensive Diskussion, bei der sich heraus stellt, dass viele Schlüssel der Sporthalle im Umlauf sind.
Herr Kreher möchte diese Aussage und auch die Praktikabilität einer solchen Formulierung in der Nutzungsordnung erst noch prüfen.
Zur Mensaordnung gibt Herr Wölm den Hinweis auf die männliche und weibliche Form von Schulleiter/in.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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