15.08.2012 - 6 Beratung zur Bibliothek Bad Kleinen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 15.08.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Dr. Stibbe geht auf den im letzten Sozialausschuss festgelegten Zeitplan zur Verlegung der Bibliothek und Nutzung durch die Schule ein.
Auf Nachfrage bei Frau Rauhöft ist zu erfahren, dass die Schulkonferenz sich damit noch nicht beschäftigt hat.
Frau Hoppe macht Ausführungen zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Teile der Ausgaben im Schullastenausgleich zu berücksichtigen. Dabei geht sie auch auf ein Gespräch mit dem Amt Neuburg ein und stellt die Unterschiede zwischen der Schule in Neuburg und der Schule in Bad Kleinen dar.
Als größten Unterschied sieht sie dabei, dass in der Schule in Neuburg Schüler aus 6 Gemeinden beschult werden und der Schullastenausgleich damit für 50 % der Schüler an andere Gemeinden gestellt wird, während Bad Kleinen nur für 18 % der Schüler Schullastenausgleich in Rechnung stellen kann. Der Großteil der Schüler in Bad Kleinen hat auch seinen Wohnsitz in Bad Kleinen.
Frau Rauhöft und die anwesenden Grundschullehrerinnen gehen auf die Raumsituation in der Grundschule ein. Auf Grund der lern- und körperbehinderten Schüler kommen im Laufe der Woche Speziallehrer an die Schule, um den Kindern parallel zum Unterricht Förderunterricht zu erteilen. Dies geschieht in separaten Räumen. Auf Grund dessen ist die Schule auf jeden Raum angewiesen, den sie hat und möchte auch den ehemaligen Essenraum mit Technik ausstatten und als Medienraum nutzen. Von der Integration der Bibliothek in der Schule sieht Frau Rauhöft Vorteile, aber dafür fehlen ihr die Räume.
Auch Frau Grodzycki macht noch einmal die Notwendigkeit eines Medienraumes aber auch anderer spezieller Klassenräume, wie z. B. Musikraum usw., deutlich.
Frau Lehmkuhl geht von den Horträumen aus und erläutert die Situation der Doppelnutzung von Räumen für Schule und Hort, die sich auf Grund der großen Zahl von 130 Hortkindern nicht vermeiden lässt, aber gerade noch so im Rahmen der Betriebserlaubnis liegt. Gefordert werden vom Gesetzgeber getrennte Hort- und Schulräume, wovon Bad Kleinen noch weit entfernt ist. Müsste die Schule Räumlichkeiten abgeben, würde sich das auch negativ für den Hort auswirken und die Betriebserlaubnis für die jetzt 130 Hortkinder wäre fraglich.
Frau Thiede ergänzt diese Ausführungen und berichtet von den schlechten Arbeitsbedingungen auf Grund der vielen Hortkinder und der Doppelnutzung der Räume.
Herr Kreher möchte sich noch einmal selbst ein Bild davon verschaffen und möchte die Schule nach Möglichkeiten zur Raumnutzung durchforsten.
Frau Dr. Stibbe stellt fest, dass sich unter den gegebenen Voraussetzungen der gestellte Zeitplan zum Beschluss des Umzuges der Bibliothek in die Schule so nicht aufrecht erhalten lässt.
Im Ergebnis wird festgelegt, dass die nächste Sitzung des Sozialausschusses in der Bibliothek der Schule stattfindet und sich alle Vorort ein Bild von den Räumlichkeiten machen können.
Frau Lehmkuhl und Frau Thiede bieten an, dass auch jedes Ausschussmitglied unangemeldet im Hort erscheinen und sich die Situation während der Hortzeit ansehen kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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47,5 kB
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