21.08.2012 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder der Gemeindevertretung debattieren sehr ausführlich, ob es eine Notwendigkeit gibt, den Bebauungsplan zu ändern. Herr Lüdtke macht darauf aufmerksam, dass bereits der Bauantrag durch die Gemeindevertretung positiv entschieden wurde.

 

Nach nochmaliger Diskussion wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die „Wohnanlage Wietow“. Das Planverfahren soll gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Das Planungsziel besteht darin, im südlichen Teil des Plangebietes die Baugrenzen einem geplanten Einfamilienhaus anzupassen. Außerdem soll ein Walmdach als Dachform zugelassen werden. Die zulässige Grundflächenzahl und die zulässige Firsthöhe sollen reduziert werden, da keine verdichtete Bebauung mehr geplant ist. Die örtlichen Bauvorschriften sind dem Vorhaben anzupassen.

2.      Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2800 m² und umfasst mit dem WA 2 den dlichen Teil der „Wohnanlage Wietow“dlich und westlich der Dorfstraße, Flurstück 125/6 (ehemals Flurstücke 124/2 und 125/3) der Flur 1, Gemarkung Wietow (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3.      Die Kosten für die Planung trägt der Antragsteller. Es ist eine städtebauliche Vereinbarung abzuschließen.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              13

Ja- Stimmen:              13

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage