04.09.2012 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 2. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sawiaczinski erörtert umfangreich die Beschlussvorlage und geht dabei auch auf die in der Anlage befindlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Auf Nachfrage der Abgeordneten, wann mit den ersten Steuereinnahmen aus der Photovoltaikanlage zu rechnen ist, wird zum Ausdruck gebracht, dass man dieses nicht exakt voraussagen kann, jedoch zwischen 2 und 4 Jahren ein Zeitpunkt ist, welcher relistisch erscheint.

 

So dann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

1.      hrend der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow „ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Es ergeben sich:             

-               zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-              teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen

 

Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“r die gewerblichen Bauflächen im Kernbereich des Bebauungsplanes, Gemarkung Karow, Flur 1, Flurstücke 128/19 (Teilfl.) und 126/8 (Teilfl.) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              10

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage