26.09.2012 - 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gut Saun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strobl erläutert die wesentlichen Einwendungen bzgl. der Waldfläche, die nunmehr als Parkanlage ausgewiesen werden kann und verweist auf die erforderliche Änderung des F-Planes als Grundlage für die Bekanntmachung bestimmter Teile des B-Planes.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Abwägungstabelle in der Anlage 1 abzuwägen.

 

1.      Benachrichtigung der Einwandgeber

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt zu, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

 

2.      Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz entscheidet, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie des § 86 der Landesbauordnung M-V die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf – Ein Ort der Stille“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) zu beschließen und die Begründung mit dem Umweltbericht zu billigen.

 

3.      Bekanntmachung der Satzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die aus dem Flächennutzungsplan  entwickelten und damit keiner Genehmigung bedürftigen Teilflächen der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf – Ein Ort der Stille“ ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              11

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -