09.10.2012 - 8 Beantragung von Zuwendungen für den Ausbau der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert die Beschlussvorlage und legt dar, dass durch die Ablehnung der Sonderbedarfszuweisungen im Jahre 2010 und 2011 eine neue Fördermöglichkeit gesucht wurde. Hierbei sind Möglichkeiten auf Grund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes erschlossen worden. Da dieser Fördertopf jedoch eine notwendige Anbindung eines Dorfes an eine zentrale Straße erfordert, wurden zwei Bauabschnitte gebildet.

 

Der 1. Bauabschnitt ist der Neubau einer Brücke in einer Breite von 5,50 m. Der 2. Bauabschnitt ist dann der Straßenausbau von der Brücke in Richtung Landesstraße  (Wismarsche Straße).

 

Von den Brückenkosten würde die Gemeinde einen Eigenanteil von 18.000 Euro aufbringenssen. Über den 2. Bauabschnitt sollte dann entschieden werden, wenn es soweit ist. Einige Mitglieder der Gemeindevertretung sind der Auffassung, dass sie einen Ausbau nicht r notwendig erachten und sie den Bürgern nicht zumuten wollen, einen Ausbaubeitrag für ihre Straße zu bezahlten. Sie sind der Auffassung, dass man immer wieder Anträge zur Sanierung der Brücke an das Innenministerium stellen sollte.

 

Eine generelle Aussage, inwieweit der 2. Bauabschnitt unbedingt gebaut werden muss bzw. ob es in den nächsten Jahren andere Fördertöpfe geben wird, kann Herr Rohde nicht treffen. In der Diskussion wird jedoch auch deutlich, dass sich die Mehrheit der Gemeindevertreter einig ist, dass ein diesbezüglicher Förderantrag zum Ausbau dieses Straßenabschnittes inkl. Brücke gestellt werden sollte.

 

So dann wird darüber abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für den Ausbau der Verbindungsstraße die Groß Woltersdorf mit der Landesstraße verbindet, Zuwendungen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Straßenbauamt Schwerin zu beantragen. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung soll beantragt werden, die Straße auf 5,50 m auszubauen. Die abgängige Brücke im Zuge der Straße ist in einem 1. Bauabschnitt zu erneuern und auszubauen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              8

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              7

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage

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