08.10.2012 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gut Saun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blum informiert über die Beschlussvorlage und ergänzt, dass der Bauausschuss der Gemeindevertretung die Annahme der Abwägung empfiehlt, da im Wesentlichen nur das Problem Wald und Park geändert wurde.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Abwägungstabelle in der Anlage 1 abzuwägen.

 

1.      Benachrichtigung der Einwandgeber

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt zu, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

 

2.      Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz entscheidet, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie des § 86 der Landesbauordnung M-V die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf – Ein Ort der Stille“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) zu beschließen und die Begründung mit dem Umweltbericht zu billigen.

 

3.      Bekanntmachung der Satzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die aus dem Flächennutzungsplan  entwickelten und damit keiner Genehmigung bedürftigen Teilflächen der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf – Ein Ort der Stille“ ortsüblich bekanntzumachen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              9

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -