08.10.2012 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gut Saun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 08.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Abwägungstabelle in der Anlage 1 abzuwägen.
1. Benachrichtigung der Einwandgeber
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt zu, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
2. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz entscheidet, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie des § 86 der Landesbauordnung M-V die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gut Saunstorf Ein Ort der Stille, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) zu beschließen und die Begründung mit dem Umweltbericht zu billigen.
3. Bekanntmachung der Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und damit keiner Genehmigung bedürftigen Teilflächen der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gut Saunstorf Ein Ort der Stille ortsüblich bekanntzumachen.