14.05.2008 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den B-Pla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Mi., 14.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
-
Durch
Herrn Peter Schmidt wurde im Landkreis, beim Wirtschaftsministerium und
Verkehrsministerium nachgefragt, welche Förderung für „Libind“ (5000 m²) und den
Rest für einen Autohof es geben könnte
-
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Nordwestmecklenburg hätte Interesse, die Erschließung durchzuführen
-
Autohof
wird vom Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium geprüft
-
Für
Autohof müsste B-Plan überplant werden (Schallprobleme lösen)
Sodann
wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die
Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die
während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: Siehe Anlage
2. Die Anlage
ist Bestandteil des Beschlusses
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungs-
ergebnis mitzuteilen.
4. Aufgrund § 10, des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep-tember 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gewerbegebiet Metelsdorf", umfassend die Flurstücke 45/2, 46, 47/2, 50 (teilw.) und 12/2 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Metelsdorf sowie das Flurstück 32/2 (teilw.), der Flur 1, Gemarkung Klüssendorf, begrenzt im Westen und Norden von landwirtschaftlicher Nutzfläche, im Osten von der Bundesstraße 208, im Süden und Südwesten von dem Betriebsgelände der Autobahnpolizei bzw. vom Dammweg, als Satzung.
5. Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86, LBauO M-V, als Satzung.
6. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 wird gebilligt.
7. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt
zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.