29.10.2012 - 8 Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voß teilt mit, dass es für eine Neuvermietung der bisher leerstehenden Wohnungen notwendig ist, eine umfangreiche Sanierung vorzunehmen.Die Mieteinnahmen, die aus der Neuvermietung einfließen, werden dann direkt in die Sanierung leerstehender Wohnungen investiert.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ventschow bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

in Höhe von                             58.000 Euro

 

r die Sanierung der kommunalen Wohnungen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              9

davon besetzte Mandate:              8

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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