23.01.2013 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Anteil d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es bedarf der Klärung, dass ab September ein Gesetz vorhanden ist, dass ein Krippenplatz nachgewiesen sein muss. Der Bürgermeister hat das Amt um Klärung gebeten.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt ab dem 01.01.2013 als Anteil der Wohnsitzgemeinde an den Platzkosten der Kindertagesstätte Bad Kleinen auch im Krippenbereich den gesetzlich festgelegten Eigenanteil in Höhe von 50 v.H. zu zahlen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              5

Ja- Stimmen:              5

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage