18.02.2013 - 10 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Quandt erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 für das   

    Wohngebiet Bobitz- Süd, wie folgt zu ändern : 

- die zulässige Zahl der Vollgeschosse der Wohngebäude wird von einem Vollgeschoss  

  auf zwei Vollgeschosse erhöht,

- die Zulässigkeit des zweiten Vollgeschosses wird auf das Dachgeschoss beschränkt.

2. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 und der Begründung werden in

    den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr.

    2 BauGB öffentlich auszulegen.

5. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              10

davon Anwesende:              8

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=90264&selfaction=print