19.03.2013 - 6 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den vorha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      hrend der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes Nr. 2 „Pferdehof Triwalk“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

- die Stellungnahmen werden berücksichtigt

Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

3.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO   M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungs-verordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990

(BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Pferdehof Triwalk“ r das Gebiet: Gemarkung Triwalk, Flur 2, Flurstücke- Nr. 37/3, 38/2, 40/4 (teilw.), 46/2, 47/2, 60/8, 60/9, 63/12, 39/1 und 39/2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4.      Die Begründung wird gebilligt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage