19.03.2013 - 7 Beschluss über die Aufstellung einer Außenberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Tessmer erläutert, dass das Satzungsaufstellungsverfahren von dem Erwerber des seit Jahren unbewohnten Hauses beantragt wurde, weil derzeit eine Wohnnutzung für dieses Gebäude im Außenbereich nicht zulässig ist. Die Kosten trägt der Antragsteller. In der Diskussion wird gefragt, warum jemand ein Haus im Außenbereich erwirbt, das er nicht nutzen kann und warum in die Satzung nicht zusätzlich die freie Fläche zwischen der vorhandenen Bebauung einbezogen wird, um die Splittersiedlung abzurunden und noch einen Bauplatz zu schaffen. Die Fragen können aus der Sitzung heraus nicht beantwortet werden.

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt, für einen Teilbereich des   Ortsteiles von Levetzow eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen, sh. Übersichtsplan.

 

2.      Planungsziel ist, durch Satzung zu bestimmen, dass das zu Wohnzwecken dienende Vorhaben nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie den Darstellungen im Flächennutzungsplan widersprechen. Der bebaute Bereich des Ortsteiles ist bereits jetzt durch die Wohnnutzung geprägt, eine landwirtschaftliche Nutzung liegt nicht mehr vor. 

 

3.      Mit der Satzung sollen planungsrechtliche Festsetzungen hinsichtlich des zulässigen

Maßes der baulichen Nutzung getroffen werden.

 

4.      Bei der Aufstellung ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB

anzuwenden.

 

5.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              7

davon besetzte Mandate:              7

davon Anwesende:              6

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage