04.06.2013 - 12 Beschluss über die Aufstellung einer Außenberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lüdtke erläutert, dass er es auf der Grundlage der langfristigen Planung, wie auch auf der Grundlage des F-Planes sowie des mit der Hansestadt Wismar abgestimmten Stadt-Umland-Konzeptes r äerst prekär lt, dass weitere Grundstücke im Außenbereich durch so eine Satzung bebaut werden können. Das entspricht nicht den durch die Gemeindevertretung beschlossenen Planungsrichtlinien.

 

19:13 Uhr: Herr Alms kommt hinzu.

 

Herr Lüdtke verpflichtet Herrn Alms zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner Aufgaben als Abgeordneter.

 

Auf Anfrage von Herrn Nehls beantworten Herr Lüdtke und Herr Schöppener, warum der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 19.03.2013 zunächst eine positive Entscheidung zum Vorhaben getroffen hat und in der darauffolgenden Sitzung am 14.05.2013 zu einer anderen Auffassung gelangten?

 

Im Rahmen der Diskussion sprechen sich eine Reihe von Abgeordneten für die Außenbereichssatzung aus und bitten darum, dass Herr Müller als Planer dazu Stellung bezieht. Herr Müller informiert über das geplante Vorhaben und äert sich dahingehend, dass diese Satzung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg im Wesentlichen abgestimmt ist und hier Baurecht nur für vereinzelnde Grundstücke im Außenbereich geschaffen wird. Der in der Planung bezeichnete Bereich bleibt Außenbereich. Des Weiteren führt Herr Müller aus, dass nach Rücksprache mit dem Landesamt r Raumordnung diese Grundstücke nicht mit in die Bilanz des Eigenheimkontingents der Gemeinde hineinfallen.

 

Im Rahmen der Diskussion bringt die Mehrheit der Gemeindevertreter zum Ausdruck, dass auf Grund der Ausführungen von Herrn Müller, des Umstandes der Beseitigung einer Bauruine und der vorhandenen Erschließung, es als sinnvoll erachtet wird, diesen Bereich zu überplanen.

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Beschluss

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt, für einen Teilbereich des  

Ortsteiles von Levetzow eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen, sh. Übersichtsplan.

 

2.      Planungsziel ist, durch Satzung zu bestimmen, dass das zu Wohnzwecken dienende Vorhaben nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie den Darstellungen im Flächennutzungsplan widersprechen. Der bebaute Bereich des Ortsteiles ist bereits jetzt durch die Wohnnutzung geprägt, eine landwirtschaftliche Nutzung liegt nicht mehr vor. 

 

3.      Mit der Satzung sollen planungsrechtliche Festsetzungen hinsichtlich des zulässigen

Maßes der baulichen Nutzung getroffen werden.

 

4.      Bei der Aufstellung ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB

anzuwenden.

 

5.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              13

davon besetzte Mandate:              13

davon Anwesende:              11

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              2

Stimmenthaltungen:              2

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

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Anlagen zur Vorlage