23.06.2008 - 10 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ventschow
- Datum:
- Mo., 23.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow behandelt die 1. Änderung zum B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Ventschow. Seitens der Bürger wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen. Seitens der beteiligten Behörden, Landkreis Nordwestmecklenburg (Planungsamt und Untere Naturschutzbehörde) ergeben sich abwägungsrelevante Anregungen. Die Hinweise des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin werden zur Kenntnis genommen. ergeben sich abwägungsrelevante Anregungen. Die Anregungen werden für die Ergänzung des Planverfahrens berücksichtigt.
- Darüber hinaus hat die Gemeinde Ventschow die nochmalige Durchführung einer externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme geregelt. Es handelt sich dabei um die Externe Maßnahme 1 unter Punkt III.2.1 des Text-Teil B. Diese Maßnahme lautet:
Auf dem Flurstück 72/2, Flur 1, Gemarkung Ventschow ist auf einer 6.348 m² großen Teilfläche eine Waldfläche, einschließlich Waldmantel aus standortheimischen Baum- und Straucharten anzulegen. 30 % der Fläche sind der Sukzession zu überlassen. Die Sukzessionsfläche ist als 10 m breiter Streifen zum westlich angrenzenden Weg anzulegen. Auf der Sukzessionsfläche sind keine Gehölzanpflanzungen vorzunehmen. Zwischen der Sukzessionsfläche und der Teilfläche, die mit Bäumen bestockt wird, ist auf einem fünf Meter breiten Streifen ein Waldmantel aus einer vierreihigen Strauchanpflanzung herzustellen. Innerhalb der Strauchanpflanzung sind Reihenabstände von 1,25 m und Pflanzabstände innerhalb der Reihen von 1,00 m einzuhalten. Es sind in gleichen Teilen die Arten Weißdorn, Schlehe, Hasel und Hundsrose in der Pflanzqualität 80-100 cm anzupflanzen. Auf der verbleibenden Fläche sind folgende Baumarten zu gleichen Teilen anzupflanzen: Trauben-Eiche, Sand-Birke, Hainbuche, Feldahorn und Gemeine Eberesche. Der Pflanzabstand und die Pflanzqualität innerhalb der Baumpflanzung kann an die bei Aufforstungen üblichen Werte angepasst werden. Die Anpflanzungen sind bis zum 31.11.2008 zu realisieren und zum Schutz vor Wildverbiss vollständig einzuzäunen.
- Die Abwägung eingegangener Anregungen wird – wie dargestellt – beschlossen.
- Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst.
- Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ventschow wird auf der Grundlage des § 10 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB, der derzeit gültigen Fassung des BauGB, beschlossen. Ebenso wird die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ventschow beschlossen.
- Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 und der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan bekannt zu machen.
