Beschlussvorlage - BV/10/22-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Neele Jenning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Hohen Viecheln
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohen Viecheln
|
Entscheidung
|
|
|
07.03.2022
|
Sachverhalt
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in Planung und
Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der
Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem
die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen
dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche
Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum
anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird
(Konsolidierungszeitraum).
Der Haushalt konnte im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt trotz Inanspruchnahme der
genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden. Investive
Auszahlungen können nur durch die Aufnahme weiterer Investitionskredite
finanziert werden. Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept zum
Haushalt 2021.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
443,5 kB
|