Beschlussvorlage - BV/09/22-100
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung der Gemeindevertretung zur Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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06.12.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. S 612), in der derzeit aktuellen Fassung, wählen die aktiven Mitglieder aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter.
Bei der Wahlversammlung am 21.10.2022 wurde der Kamerad Dawid Rein durch die 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertreter zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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63 kB
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