Beschlussvorlage - BV/02/22-047
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“, öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lübow billigt den nach den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange überarbeiteten Entwurf der B-Plan-Satzung einschließlich der Begründung mit Arbeitsstand vom 11.04.2022.
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 2 BauGB zum nächstmöglichen Termin am Verfahren zu beteiligen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Lübow hat am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf der Satzung einschließlich der Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.
Entsprechend §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB wurden 7 benachbarte Gemeinden und 26 von der Planung berührte Behörden bzw. betroffene Einrichtungen und Versorgungsträger mit E-Mail des Planungsbüros vom 16.03.2021 an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Der Landkreis Nordwestmecklenburg wurde per E-Mail und zusätzlich per Briefpost beteiligt.
Das Auskunftsportal BIL wurde direkt durch Einsichtnahme im Internet beteiligt.
Gemeinden 7
Behörden u.a. 26
zusätzlich beteiligt 1
Beteiligte 34
Folgende Beteiligte haben keine beachtlichen Anregungen oder Hinweise abgegeben:
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
- Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
- Gemeinde Zurow
- Gemeinde Hornstorf
- Gemeinde Hohen Viecheln
- Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Gemeinde Ventschow
Folgende Beteiligte haben Anregungen und Hinweise abgegeben:
- Landkreis Nordwestmecklenburg
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Autobahn GmbH
- Straßenbauamt Schwerin
- Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
- Bergamt Stralsund
- Zweckverband Wismar
- WEMAG AG
- WEMACOM Breitband GmbH
- 50Hertz Transmission GmbH
- WBV Schweriner See/obere Sude
- WBV Obere Warnow
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- GASCADE Gastransport GmbH
- GDMcom GmbH
- BIL Auskunftsportal
- Stadt Wismar
- Gemeinde Jesendorf
Folgende Beteiligte haben nicht geantwortet:
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr – dafür jedoch Autobahn GmbH
- IHK Schwerin
- Evang.-Luth. Kirche
- Betrieb für Bau- und Liegenschaften M-V
- E.dis AG
- WBV Wallensteingraben-Küste
Zusammenfassung
Anzahl
Beteiligte ohne Anregungen 7
Beteiligte mit Anregungen / Hinweisen 20
Beteiligte ohne Antwort 7
Beteiligte 34
Im Rahmen der TÖB-Beteiligung wurden folgende Anregungen und Hinweise vorgetragen und bei der weiteren Planung beachtet:
- Nachweis der Entlassung aus der Bergaufsicht ist vor dem Satzungsbeschluss vorzulegen
- Nachweis der Übereinstimmung des B-Plans mit Betriebsabschlussplan und Planfeststellungsbeschluss zum Kiesabbau vorlegen
- Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan zügig vorantreiben, beide Teilflächennutzungspläne zusammenführen
- Präambel und Verfahrensvermerke ergänzen
- Baugrenzen festsetzen
- Grund für Überplanung des Sportplatzes
Plangebietsgrenzen wurden entlang der Flurstücksgrenzen festgesetzt, die Flächen des Sportplatzes werden in der nächsten Planungsphase ausgegrenzt
- In der Planzeichenerklärung HBP ergänzen
- TF 1.2 und Begründung in Übereinstimmung bringen
- Umweltbericht beifügen
- Der Waldabstand ist auf 30 m zu korrigieren
- Erläuterungen zum bedingten Baurecht in der Begründung ergänzen
- Versickerungsnachweis für Regenwasser wird empfohlen
- Umweltprüfung mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergänzen
- Reservierungsbeleg für Ökokonto vorlegen
- Prüfung der Betroffenheit von Biotopen anhand aktueller Bestandserfassung
- Artenschutzfachbericht vorlegen
- Auskunft aus Altlastenkataster ergänzen
- Bodenschutzkonzept nach DIN 1939 vorlegen, evtl. bodenkundliche Baubegleitung
- Hecken oder Streifen von Kurzumtriebsplantagen einrichten
- Gehölzstreifen auch am südwestlichen Rand des Teilgeltungsbereichs 1 einrichten
- Betroffene Bodendenkmale beachten
- Begründung Punkt 5.3 ändern
Landkreis Nordwestmecklenburg, Kataster- und Vermessungsamt
Im Plangebiet sollen diverse Aufnahme- und Sicherungspunkte des Lagenetzes sein. Nach übergebener Festpunktübersicht ist dies eher nicht zutreffend, genauere Angaben am 20.07. angefordert
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Kompensationsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen angefordert
Wird nachgereicht
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Landesplanerische Stellungnahme wird übernommen
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Das geforderte Blendgutachten wird beauftragt und der Planung beigefügt.
Autobahn GmbH
- Die 40-m-Anbauverbotszone wird beachtet, dort wird eine Gehölzfläche zum Blend- und Erosionsschutz angeordnet
- Das geforderte Blendgutachten wird beauftragt und der Planung beigefügt
Straßenbauamt Schwerin
Die geplante Radwegtrasse entlang der L 102 wurde übernommen
Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
Forstrechtliches Einvernehmen erteilt, Begründung wird ergänzt
Bergamt Stralsund
Die aktuelle bergrechtliche Genehmigungssituation widerspricht der Ausweisung als „Sondergebiet Photovoltaikanlage“.
Zusammen mit dem bergwerkführenden Unternehmen Otto Dörner Kies und Umwelt GmbH & Co.KG wird eine Änderung der bergrechtlichen Situation beantragt.
Zweckverband Wismar
Darstellung der Trinkwasserleitung wurde übernommen, Überbauung ist nicht vorgesehen.
WEMACOM Breitband GmbH
Nach übergebenem Lageplan befinden sich Leitungstrassen am Rand vom Teilgeltungsbereich 2, jedoch außerhalb des Plangebiets.
WEMAG AG, 50 Hertz Transmission GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, GDMcom GmbH und BIL Auskunftsportal
teilen mit, dass im Plangebiet keine Betroffenheit vorliegt
WBV Schweriner See/obere Sude
teilt mit, dass er nicht zuständig ist
WBV Obere Warnow
Die Verbandsgewässer LV 49 und Sy 010/012 werden einschließlich des 7 m Schutzstreifens ab Böschungsoberkante in die Planzeichnung übernommen
Deutsche Telekom Technik GmbH
Die Leitungen werden in die Planzeichnung übernommen und nicht überbaut
Hansestadt Wismar
fordert eine dreireihige Hecke in einer Mindestbreite von 10 m auf der gesamten Länge des südwestlichen Geltungsbereichs für die Teilfläche 1, also vermutlich parallel der BAB 14
im Rahmen der sowieso zu erbringenden Ausgleichsleistungen und auch als Blend- und Sichtschutz wird zumindest teilweise ist eine Hecken-Pflanzung vorgesehen
Gemeinde Jesendorf
- fordert die Erhaltung des Wegs nach Neperstorf – der Weg war bereits als Verkehrsfläche ausgewiesen
- weist auf ausreichenden Zaunabstand zum Graben an der östlichen Grenze des Teilgeltungsbereichs 1 hin – wird in Zusammenhang mit der Stellungnahme des WBV beachtet
Die Gemeinden Zurow, Hornstorf, Dorf Mecklenburg, Hohen Viecheln und Ventschow
teilen mit, dass sie keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise haben
Vom 17.05. bis 18.06.2021 fand im Amtsgebäude in Dorf Mecklenburg, Bauamt die öffentliche Auslegung der Planung statt. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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6,3 MB
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2
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250,2 kB
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3
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4,3 MB
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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41,9 MB
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