Informationsvorlage - VO/GV01/2021-1862

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO MV hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von der Gemeindevertretung bestimmten Ausschuss einmal jährlich über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Es liegt die Abrechnung bis 31.08.2021 vor.

 

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Anlagen

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