Beschlussvorlage - VO/GV01/2021-1863

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Burkhard Biemel, Dorf Mecklenburg, am 31.08.2021 = 150,00 € Geldspende für den Weihnachtsmarkt 2021

 

Dr. Gertraud Marth, Wismar, am 31.08.2021 = 178,50 € Sachspende (Instandsetzung einer Bank zwischen Rambow und Dorf Mecklenburg

 

Egger Holzwerkstoffe Wismar GmbH, am 06.09.2021 = 750,00 € Geldspende für die Grundschule Dorf Mecklenburg (für Anschaffung einer Schaukel)

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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