Beschlussvorlage - VO/GV01/2021-1869

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Vorentwurf zur Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm  und Lübow einschließlich der 1. Änderung für die Gemeinde Lübow zuzustimmen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 204 (2) BauGB gelten bestehende Flächennutzungspläne fort, wenn Gemeinden

in ihrem Gebiet oder Bestand geändert werden. Aus den beiden Flächennutzungsplänen

der Altgemeinden wurden durch die Eingemeindung Teilflächennutzungspläne der neuen

Gemeinde Lübow.

Die weitergeltenden Teilflächennutzungspläne werden mit der hier vollzogenen

Zusammenführung zum Flächennutzungsplan der neuen Gemeinde Lübow zusammengeführt. In der Zeichnung „Zusammenführung der ehemaligen

Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich

1. Änderung“ ist das Gebiet der Gemeinde Lübow als Geltungsbereich des

Flächennutzungsplans gekennzeichnet. Ebenso ist die Grenze der beiden

Teilflächennutzungspläne dargestellt.

Rechtswirksam bleiben die Darstellungen zur Art der Bodennutzung in den alten

Flächennutzungsplänen vom 01.02.2007 für den Bereich Lübow und vom 01.08.2001 für

den Bereich Schimm.

 

Der Flächennutzungsplan soll mit der 1. Änderung die Voraussetzung für die Änderung

der Bodennutzung in folgenden 2 Bereichen schaffen:

Teilgeltungsbereiche 1 und 2 Nachnutzung von Teilflächen des Kiessandtagebaus Tarzow 2 Nord für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage

Teilgeltungsbereich 3

Erweiterung der Wohnbauflächen und Ausweisung eines Mischgebiets im Ortsteil Lübow
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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