Beschlussvorlage - VO/GV04/2021-0742
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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19.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Zimmerei Renè Fenske, Martendorf, am 5.07.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Reinhard Stieglitz, Martensdorf, am 8.07.2021 = 200,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
LIBIND Wärmepumpen GmbH, am 12.07.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Agrarservice Wismar Land OHG, am 13.07.2021 = 200,00 € Geldspende für Erntefest
Reinhard Stieglitz, Martensdorf, am 19.07.2021 = 127,02 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Baltic Gebäudereinigung, Dorf Mecklenburg, am 06.08.2021 = 200,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Martin Hufmann, Wismar, am 10.08.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Autohaus Preuss GmbH, am 11.08.2021 = 1.000,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Pick Bau GmbH, Dorf Mecklenburg, am 11.08.2021 = 150,00 € Geldspende für Erntefest
IBC Solar Invest GmbH, am 19.08.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.