Beschlussvorlage - VO/GV04/2021-0742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Zimmerei Renè Fenske, Martendorf, am 5.07.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Reinhard Stieglitz, Martensdorf, am 8.07.2021 = 200,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

LIBIND Wärmepumpen GmbH, am 12.07.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Agrarservice Wismar Land OHG, am 13.07.2021 = 200,00 € Geldspende für Erntefest

 

Reinhard Stieglitz, Martensdorf, am 19.07.2021 = 127,02 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Baltic Gebäudereinigung, Dorf Mecklenburg, am 06.08.2021 = 200,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung

 

Martin Hufmann, Wismar, am 10.08.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Autohaus Preuss GmbH, am 11.08.2021 = 1.000,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Pick Bau GmbH, Dorf Mecklenburg, am 11.08.2021 = 150,00 € Geldspende für Erntefest

 

IBC Solar Invest GmbH, am 19.08.2021 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 €   entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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