Beschlussvorlage - VO/GV08/2013-1200
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 (durch Teilaufhebung) "Ortslage Hoppenrade" - Billigung des Vorentwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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01.10.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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23.10.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt den vorliegenden Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 (durch Teilaufhebung) „Ortslage Hoppenrade“. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durch-zuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen durchgeführt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen hat auf ihrer Sitzung am 19.06.2013 die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 (durch Teilaufhebung) in der Ortslage Hoppenrade beschlossen. Plangrundlage der 3. Änderung ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3 in der Fassung der 2. Änderung.
Aus heutiger Sicht sind die Planungsinhalte des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Entwicklung von Gewerbegebieten beidseitig der Straße nach Losten in Hoppenrade nicht mehr umsetzbar. Im Rahmen einer 3. Änderung soll nun der Bebauungsplan Nr. 9 für die als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen, einschließlich der diese Flächen begrenzenden Grün- und Aus-gleichsflächen, aufgehoben werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Vorentwurf zu billigen, damit die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange durchgeführt werden kann. Gemäß den Maßgaben des Baugesetzbuches ist für die Aufhebung eines Bebauungsplanes ein Verfahren wie bei einer Aufstellung erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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751,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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594,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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60,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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421 kB
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5
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(wie Dokument)
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566,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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153,9 kB
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