Beschlussvorlage - BV/02/21-71

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Lübow, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Vorgabe des Budgets für die Haushaltsjahre 2022/2023

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Anlagen

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