Beschlussvorlage - BV/01/21-99
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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25.01.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Malerbetrieb Lindemann, Dorf Mecklenburg, am 7.12.2021 = 1.000,00 € Geldspende für die KITA Dorf Mecklenburg
Wohnungsgesellschaft
Dorf Mecklenburg mbH, am 7.12.2021 = 800,00 € Geldspende für die Feuerwehr
Dorf Mecklenburg
Hecht & Zucker GbR, Hohen Viecheln, am 21.12.2021 = 1.500,00 € Geldspende für die Kita Dorf Mecklenburg
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen von 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
