Beschlussvorlage - BV/02/22-014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung fasst als Grundsatzbeschluss die Möglichkeit der Errichtung von Solaranlagen entlang der Autobahnen 14 und 20. Über mögliche Flächengrößen und Standorte ist nach Anhörung in den Ausschüssen ein gesonderter Beschluss zu fassen.

 

Der Standort in der Gemarkung Triwalk wird bestätigt.

 

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Sachverhalt

 

Gegenwärtig haben die Gemeinden das Recht gemäß § 6 Abs. 2 EEG an den Einnahmen aus den Erträgen der Solarparks beteiligt zu werden. Die Gemeinde sollte sich die Möglichkeit solcher Einnahmen offenlassen.

 

 

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