Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-029
Grunddaten
- Betreff:
-
Informations- und Beratungsvorlage Sicherung Schulstandort Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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05.09.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum
Schuljahr 2006/2007 wurde für die Bildung der 5. Klassenstufe an der Regionalen
Schule mit Grundschule in Bad Kleinen das erste Mal eine Ausnahmegenehmigung
beantragt. Diese Beantragung war notwendig, da nach der
Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPVO M-V vom 4. Oktober 2005 die Jahrgangsstufe
5 an Regionalen Schulen mindestens zweizügig mit 36 Schülern geführt wird. Wenn
diese Schülerzahl nicht erreicht wird, kann nach der SEPVO M-V eine
Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Der Antrag ist genehmigt worden.
Zum
Stichtag der Meldungen an das staatliche Schulamt für die Bildung einer 5.
Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2007/ 2008 konnte Bad Kleinen wieder keine 36
Schüler melden. Es musste wieder eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
Dieses Jahr konnten wir diesen Antrag zum Ende des Schuljahres 2006/2007 zurück
nehmen, da noch zwei Anmeldungen für die 5. Jahrgangsstufe des beginnenden
Schuljahres dazu gekommen sind.
Von den
43 Grundschülern unserer Grundschule, die für dieses Schuljahr in die 5. Klasse
kommen, teilen sich wie folgt auf:
34 Schüler an die Regionale Schule
Bad Kleinen,
3 Schüler an die KGS Dorf Mecklenburg,
3 Schüler an die IGS Wismar,
1 Schüler an die „ecolea“ Schwerin,
2 Schüler an die „Niels Stensen“ Schule Schwerin.
Problem für
unsere Schule war die Entscheidung der Bobitzer Eltern. Hier sah die Aufteilung
folgender Maßen aus – von den 12 Grundschülern sind:
9 Schüler KGS Dorf Mecklenburg,
1 Schüler nach Grevesmühlen (Umzug),
1 Schüler an das
„Fredicianum“ Schwerin,
1 Schüler wiederholt.
In diesem
Schuljahr sind in der 4. Jahrgangsstufe nur 32 Schüler. Somit können wir schon mit den eigenen Schülern, selbst wenn
alle in Bad Kleinen bleiben, keine 5. Jahrgangsstufe eröffnen. In der darauf
folgenden Jahrgangsstufe sind 36 Schüler. Bad Kleinen wird also aus eigenem
Bestand der Schüler keine 5. Jahrgangsstufe in den nächsten zwei Jahren
eröffnen können.
Wenn für
eine Schule zwei Jahre hintereinander eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde,
wird im dritten Jahr die Jahrgangsstufe einer anderen Schule zugewiesen. D. h.
es könnte sein, dass ab dem Schuljahr 2010/2011 keine 5. Klasse mehr in Bad
Kleinen ist.
