Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Schuljahr 2006/2007 wurde für die Bildung der 5. Klassenstufe an der Regionalen Schule mit Grundschule in Bad Kleinen das erste Mal eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese Beantragung war notwendig, da nach der Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPVO M-V vom 4. Oktober 2005 die Jahrgangsstufe 5 an Regionalen Schulen mindestens zweizügig mit 36 Schülern geführt wird. Wenn diese Schülerzahl nicht erreicht wird, kann nach der SEPVO M-V eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Der Antrag ist genehmigt worden.

Zum Stichtag der Meldungen an das staatliche Schulamt für die Bildung einer 5. Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2007/ 2008 konnte Bad Kleinen wieder keine 36 Schüler melden. Es musste wieder eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Dieses Jahr konnten wir diesen Antrag zum Ende des Schuljahres 2006/2007 zurück nehmen, da noch zwei Anmeldungen für die 5. Jahrgangsstufe des beginnenden Schuljahres dazu gekommen sind.

Von den 43 Grundschülern unserer Grundschule, die für dieses Schuljahr in die 5. Klasse kommen, teilen sich wie folgt auf:

            34 Schüler an die Regionale Schule Bad Kleinen,

              3 Schüler an die KGS Dorf Mecklenburg,

              3 Schüler an die IGS Wismar,

              1 Schüler an die „ecolea“ Schwerin,

              2 Schüler an die „Niels Stensen“ Schule Schwerin.

 

Problem für unsere Schule war die Entscheidung der Bobitzer Eltern. Hier sah die Aufteilung folgender Maßen aus – von den 12 Grundschülern sind:

            9 Schüler KGS Dorf Mecklenburg,

            1 Schüler nach Grevesmühlen (Umzug),

            1 Schüler an das „Fredicianum“ Schwerin,

            1 Schüler wiederholt.

 

In diesem Schuljahr sind in der 4. Jahrgangsstufe nur 32 Schüler. Somit können wir  schon mit den eigenen Schülern, selbst wenn alle in Bad Kleinen bleiben, keine 5. Jahrgangsstufe eröffnen. In der darauf folgenden Jahrgangsstufe sind 36 Schüler. Bad Kleinen wird also aus eigenem Bestand der Schüler keine 5. Jahrgangsstufe in den nächsten zwei Jahren eröffnen können.

Wenn für eine Schule zwei Jahre hintereinander eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, wird im dritten Jahr die Jahrgangsstufe einer anderen Schule zugewiesen. D. h. es könnte sein, dass ab dem Schuljahr 2010/2011 keine 5. Klasse mehr in Bad Kleinen ist.

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