Beschlussvorlage - BV/03/22-012
Grunddaten
- Betreff:
- 
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden 
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Gemeindevertretung Groß Stieten | Entscheidung |  | 
|  | 27.04.2022 | 
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Ernst-Joachim Hundt, Groß Stieten, am 14.02.2022 = 500,00 € Geldspende für die Feuerwehr Groß Stieten (Umbau des Anhängers)
Ernst Otto Pahl, Dorf Mecklenburg, am 17.02.2022 = 200,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Groß Stieten
Jagdgenossenschaft
Groß Stieten-Neustieten, am 05.04.2022 = 200,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,
das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von
§ 44 KV M-V.
