Beschlussvorlage - VO/GV09/2013-0642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Stellungnahme zur Entscheidungsunterlage nach § 18 AEG zum Blinklichtprogramm – Erneuerung des Bahnüberganges BÜ km 50,534 Bahnübergang Bobitz im Zuge der B 208.

 

Die Gemeindevertretung Bobitz hat keine weiteren Hinweise zum Vorhaben und nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bobitz wurde vom Eisenbahn- Bundesamt Schwerin gebeten sich bis zum 20.09.13 zum geplanten Bauvorhaben (Bahnübergang B208 in Bobitz) zu äußern. Die Verwaltung erhielt eine Fristverlängerung bis zur Hauptausschusssitzung. Diese fiel aber mangels Tagesordnungspunkten aus. So dass der Bürgermeister ohne vorherige Entscheidung durch ein Gremium eine Stellungnahme abgegeben hat.

 

Laut der Entscheidungsunterlage ist keine Veränderung der Gleisanlage geplant. Es ist keine Veränderung im Bodenbereich der Straße vorgesehen. Der vorhandene Fuß-/Radwegweg wird auf 2,50m verbreitert. Auf dem Fußweg wird eine Markierung zur seitlichen Abtrennung des Sicherheitsraumes zur Straße aufgetragen. Der Abstand dieser Markierung vom Fahrbahnrand beträgt 0,50m. Vor den neuen Lichtzeichen am Fuß-/Radweg werden Indikatoren entsprechend den Richtlinien für das Blindenleitsystem eingebaut.

 

Zu den Zufahrten und Einfahrten ist folgendes festgelegt:

Zufahrt zum Grundstück im 1. Quadranten: Mit Zustimmung des Grundstücksbesitzers, Fam. Rahmelow wird die jetzige Zufahrt innerhalb des 25m – Bereiches geschlossen und gemäß gemeinsam abgestimmter Lösung durch eine neue Zufahrt außerhalb des 25m – Bereiches ersetzt.

Einfahrt in das Grundstück im 2. Quadranten:

Auch hier wird mit Zustimmung des Grundstücksbesitzers, der Dienstleistungs- und Handelsgesellschaft Bobitz mbH, die jetzige Einfahrt innerhalb des 25m – Bereiches geschlossen. Damit die bereits vorhandene Zufahrt außerhalb des 25m – Bereiches als Ein- und Ausfahrt genutzt werden kann, wird innerhalb des Geländes der Dienstleistungs- und Handelsgesellschaft in Abstimmung mit deren Vertreter, eine Wendeschleife errichtet.

 

 

Unbefestigter Weg (Gemeindestraße) im 3. Quadranten:

Hier wird durch das Aufstellen der Verkehrszeichen Z208/Z308 der Begegnungsfall zweier Fahrzeuge geregelt. Das Verkehrszeichen Z250 mit Zusatzzeichen Zz1020-30 wird umgesetzt. Ansonsten erfolgt keine Veränderung.

 

 

Einfahrt in Gemeindeweg „Am Bahnhof“ im 4. Quadranten:

Hinweis vom Amt, dieses ist ein privates Grundstück und kein öffentlicher Gemeindeweg. Für die Straßeneinfahrt im 4. Quadranten wird vom BÜ aus, als Linksabbiegeverbot ein Vz 209-30 aufgestellt. Zur Untersetzung dieser Maßnahme wird der vorhandene Hochbord als Verkehrsinsel mit einem Knieholmgeländer (Farbe weiß-rot) verlängert. Die Einfahrt aus der Ortslage mit einem Lastzug wird durch eine entsprechende Schleppkurve nachgewiesen. Weitere Veränderungen erfolgen nicht.

Weitere Erläuterungen sind im Erläuterungsbericht enthalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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