Informationsvorlage - IV/04/22-053

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Gemeindevertreter Herr Wolfgang Schleese wurde  der folgende Antrag zur Beratung auf der Sitzung der Gemeindevertretung eingereicht:

 

 

 Sehr geehrter Herr Hustig,

 

in der letzten Gemeindevertretersitzung teilten Sie mit, dass die Gemeinde Metelsdorf einen neuen Gemeindearbeiter eingestellt hat. In der Sitzung (Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales) vom 21.09.22 wurde der neue Gemeindarbeiter vorgestellt. Leider konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen.

 

Nach meiner Auffassung, ist die Gemeindevertretung das oberste Organ der Gemeinde. Sie beschließt in Ihren stattfindenden Sitzungen über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde. Nach Prüfung der letzten Sitzungen, ist die Einstellung eines neuen Gemeindearbeiters in keiner Sitzung aufgeführt. Ich denke, dass Personalentscheidungen eine wichtige Angelegenheit, hier Einstellung eines Gemeindearbeiters, darstellt.

 

 Daher habe ich hierzu einige Fragen.

 

  1. Ist ein Beschluss zur Einstellung eines Gemeindearbeiters durch die Gemeindevertretung notwendig?
  2. Wenn ja, wann erfolgte dieser Beschluss?
  3. Warum wurde der Gemeindearbeiter in der Gemeindevertretersitzung nicht vorgestellt?
  4. Für welche Aufgaben wurde der Gemeindearbeiter eingestellt?
  5. Wer erteilt dem Gemeindearbeiter die Aufgaben?
  6.  Erfolgt eine Kontrolle der erledigten Arbeiten?
  7. Vergütung?

 

Ich bitte um Beratung und Vorstellung des Gemeindearbeiters in der Gemeindevertretersitzung am 6.12.22

 

 

Der Bürgermeister beantwortet die Anfragen des Gemeindevertreters Herr Wolfgang Schleese mündlich.   

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Anlagen

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