Beschlussvorlage - BV/02/22-114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung „Triwalk Südwest“. Der ca. 0,4 ha große Geltungsbereich ist der Übersichtskarte in der Anlage zu entnehmen.

Planungsziel ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung.

  1. Der Bebauungsplanes Nr. 10 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Eine bestehende Siedlungslücke im Südwesten der Ortslage Triwalk soll planungsrechtlich für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum vorbereitet werden. Hierzu soll ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 10 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Der § 13b BauGB ermöglicht es, Außenbereichsflächen befristet bis zum 31.12.2022 (Aufstellungsbeschluss) bzw. 31.12.2024 (Satzungsbeschluss) in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB einzubeziehen.

 

Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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