Beschlussvorlage - BV/01/22-094
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließ gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Malerbetrieb Lindemann GmbH, am 08.11.2022 = 350,00 € Geldspende für die Seniorenweihnachtsfeier in Dorf Mecklenburg
HARD Event Matthias Däubler, am 23.11.2022 = 750,00 € Geldspende für Dorffest 2023
Fleischerei Dargel, Dorf Mecklenburg, am 24.11.2022 = 180,00 € Sachspende ( Getränke für die Veranstaltung zum Volkstrauertag)
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
