Beschlussvorlage - BV/09/22-112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „ Solarpark Alt Meteln“ zur Kenntnis.

Die Gemeinde Bobitz hat weder Hinweise noch Bedenken.

 

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Sachverhalt

Auszug aus der Begründung zum Vorentwurf:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Meteln hat am 30.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Alt Meteln“ beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung und der Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz.

Unter Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird die kombinierte Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung verstanden.

Die Doppelnutzung der Fläche führt dabei nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzungseffizienz, sondern kann in der Praxis darüber hinaus auch noch zu positiven Synergieeffekten zwischen der landwirtschaftlichen Produktion und der Agri-PV-Anlage führen.

Positive Synergieeffekte können beispielsweise der Hagelschutz, das Entstehen von Kondenswasser und eine reduzierte Bodenwasserverdunstung sein.

 

Die Gemeinde beabsichtigt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum Vollzug der Energiewende zu leisten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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