Beschlussvorlage - BV/09/22-115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz nimmt den Vorentwurf zur 5. Änderung des F-Planes und zum B-Plan Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl - Grevesmühlen“ zur Kenntnis.

Die Gemeinde Bobitz hat weder Hinweise noch Bedenken.

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Sachverhalt

Auszug aus der Begründung zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 9:

Mit dem B-Plan Nr. 9 will die Gemeinde Upahl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO nördlich der Ortslage Upahl schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage, auch nach größeren Gewerbeflächen.

Innerhalb des Gemeindegebietes sind derzeit kaum noch Flächen für eine Vermarktung verfügbar.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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