Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dem Antrag des Ortswehrführers der FFW Beidendorf, Herrn Volker Pogodda, von der Funktion als Ortswehrführer zurückzutreten und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen zu werden, zuzustimmen.

Die Abberufung erfolgt zum 21.07.2008.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 22.04.2008 hat der Ortswehrführer der FFW Beidendorf, Herr Volker Pogodda, schriftlich um seine Entlassung aus der Funktion des Ortswehrführers gebeten und gleichzeitig einen Antrag  gemäß § 36 Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V) auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis an den Bürgermeister gestellt.

Gemäß § 36 Abs. 1 LBG M-V kann der Beamte jederzeit seine Entlassung verlangen. Diese hat Herr Volker Pogodda  beantragt.

Da die Wahl des Ortswehrführers im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch eine vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen.

Gemäß § 36 Abs. 2 LBG M-V ist die Entlassung für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Herr Pogodda hat die Abberufung zum nächst möglichen Termin beantragt.

Die Entlassung kann so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, jedoch darf der Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten werden.  Mit der Entlassung zum 21.07.2008 wird der Zeitraum von 3 Monaten eingehalten und Herr Pogodda kann die Amtsgeschäfte an seinen Stellvertreter übergeben.

 

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