Beschlussvorlage - BV/09/22-109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB, da die grundlegenden Planungsziele nicht tangiert werden.

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage) dargestellt.

 

  1. Das Planungsziel besteht insbesondere darin, den Flächennutzungsplan an die geänderten Planungsabsichten anzupassen und damit auch das Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für die bisher von der Bekanntmachung ausgeklammerten Flächen zum Abschluss zu bringen.

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Anlass für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf - Ein Ort der Stille“. Dieser ist zwar schon seit dem 31.10.2012 rechtkräftig, eine kleinere Fläche im Süden der Ortslage, die als Stellplatzfläche festgesetzt wurde, wurde von der Bekanntmachung und damit von der Rechtskraft ausgenommen, da sie nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprach. Diese Übereinstimmung soll im Rahmen der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich herbeigeführt werden, damit auch die genannten Teilflächen Rechtskraft erlangen können.

 

Die Gemeinde Bobitz beabsichtigt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Mit den Be-stimmungen des § 13 BauGB wurde den Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben, um im vereinfachten Verfahren Bauleitpläne ändern zu können, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Dies ist bei der vorliegenden 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Fall. Durch die Verlagerung der schon im Flächennutzungsplan dargestellten Stellplatzfläche werden die Grundzüge der Planung nicht wesentlich tangiert. Zielsetzung war die Zuordnung der Stellplatzflächen des Gutes Saunstorf im südlichen Ortseingangsbereich.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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