Beschlussvorlage - BV/09/22-114
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf – ein Ort der Stille“
Billigung des erneuten Entwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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04.01.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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31.01.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz billigt den vorliegenden erneuten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für die bisher nicht bekannt gemachten Teilflächen der Flurstücke 108 und 19/1, Flur 1, Gemarkung Saunstorf, und den Entwurf der Begründung dazu.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Anlass für den erneuten Entwurf ist die planungsrechtliche Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gut Saunstorf - Ein Ort der Stille“. Dieser ist zwar schon seit dem 31.10.2012 rechtkräftig, eine kleinere Fläche im Süden der Ortslage, die als Stellplatzfläche festgesetzt wurde, wurde von der Bekanntmachung und damit von der Rechtskraft ausgenommen, da sie nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprach. Diese Übereinstimmung soll im Rahmen des parallel durchgeführten Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich herbeigeführt werden, damit auch die genannten Teilflächen Rechtskraft erlangen können.
Die bestehende Stellplatzfläche am südlichen Ortseingang soll nun mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Es handelt sich um einen privaten Parkplatz für die Gäste der Einrichtung „Gut Saunstorf“. Durch diesen inzwischen weit verbreiteten Ansatz sollen fossile Energieträger ersetzt werden sowie bereits bestehende Flächennutzungen optimiert werden. Das Vorhaben dient somit sowohl übergeordneten als auch gemeindlichen Entwicklungszielen mit einer hohen Priorität. Die entsprechende planungsrechtliche Regelung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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