Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes-Nr. 10

    „Wohnanlage Gut Lutterstorf“.

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1

    BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

    werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2008 die Aufstellung des B- Planes beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für eine ergänzende Wohnbebauung  in der Ortslage Lutterstorf im Bereich der ehemaligen Gutshofanlage und entlang der Dorfstraße.

Mit der vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

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