Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, auf der Grundlage des § 52 Kommunalverfassung M-V, die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 32.500 €, für die Vergütung ihrer Arbeitnehmer auf Grund der Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst ab 01.04.2008.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Ergebnis der Tarifrunde 2008 im Öffentlichen Dienst, geführt durch die Gewerkschaft ver.di, kam es zum Tarifabschluss. Mit Datum vom 18.04.2008 wurde die Tarifeinigung gebilligt. Die erzielten Tariferhöhungen treten rückwirkend ab 01.04.2008 in Kraft.

In der Gemeinde Bobitz sind die Personalkosten in den Bereichen Grundschule sowie Kinder-tageseinrichtungen dementsprechend zu erhöhen.

 

                                                            Betrag alt          Tariferhöhung                 Betrag neu

Grundschule:

21000.41400 Vergütung AN                    24.800 €               1.500 €                       26.300 €

21000.44400 AG-Anteil SV                        5.200 €                 500 €                         5.700 €

 

Kita Bobitz:

46400.41400 Vergütung AN                    298.000 €            22.000 €                      320.000 €

46400.44400 AG-Anteil SV                       62.500 €              3.500 €                       66.000 €

 

Kita Tressow:

46410.41400 Vergütung AN                    110.800 €              5.000 e                     115.800 €

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Ausgaben fallen an bei den Haushaltsstellen

            09/1.21000.41400          mit          1.500 €

            09/1.21000.44400          mit             500 €

            09/1.46400.41400          mit        22.000 €

            09/1.46400.44400          mit          3.500 €

            09/1.46410.41400          mit          5.000 €          insgesamt 32.500 €.

Die Deckung der Ausgaben ist durch Mittel aus der allgemeinen Rücklage gegeben.

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