Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-110
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt - Erlösauskehr an den Landkreis NWM
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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07.07.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung Bobitz bewilligt auf der Grundlage des § 52
Kommunalverfassung M/V eine außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt in
Höhe von 42.000 Euro für die Zahlung von Erlösauskehr an den Landkreis
Nordwestmecklenburg, die Flurstücke 6/1 – 6/5 der Flur 2 Gemarkung
Tressow betreffend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Flurstücke 6/1 – 6/5 der Flur 2, Gemarkung Tressow, Grundstücke des
ehemaligen Schlosses und der Gärtnerei Tressow, wurden 1990 durch den Kreis
Wismar genutzt. Durch den „Grünen Erlass“ sind die Flächen der
Gemeinde Groß Krankow zugeordnet worden und wurden später durch sie veräußert.
Der Landkreis NWM stellte einen Antrag auf Rückübertragung, dieser wurde am
18.12.2007 zu Gunsten des Landkreises beschieden. Mit Beschluss der
Gemeindevertretung Bobitz VO/GV09/2008-054 vom 11.02.2008 wird die Verwaltung
ermächtigt, Verhandlungen mit dem Landkreis NWM über die Höhe der Erlösauskehr
und die Zahlungsmodalitäten zu führen.
Der
Landkreis NWM akzeptiert, den durch die Gemeinde erzielten Kaufpreis, als
Erlösauskehr, somit wird eine im Haushalt 2008 nicht geplante Zahlung an den
Landkreis in Höhe von 41.948,43 € fällig.
