Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt auf der Grundlage des § 52 Kommunalverfassung M/V eine außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 42.000 Euro für die Zahlung von Erlösauskehr an den Landkreis Nordwestmecklenburg, die Flurstücke 6/1 – 6/5 der Flur 2 Gemarkung Tressow betreffend.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Flurstücke 6/1 – 6/5 der Flur 2, Gemarkung Tressow, Grundstücke des ehemaligen Schlosses und der Gärtnerei Tressow, wurden 1990 durch den Kreis Wismar genutzt. Durch den „Grünen Erlass“ sind die Flächen der Gemeinde Groß Krankow zugeordnet worden und wurden später durch sie veräußert. Der Landkreis NWM stellte einen Antrag auf Rückübertragung, dieser wurde am 18.12.2007 zu Gunsten des Landkreises beschieden. Mit Beschluss der Gemeindevertretung Bobitz VO/GV09/2008-054 vom 11.02.2008 wird die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit dem Landkreis NWM über die Höhe der Erlösauskehr und die Zahlungsmodalitäten zu führen.

Der Landkreis NWM akzeptiert, den durch die Gemeinde erzielten Kaufpreis, als Erlösauskehr, somit wird eine im Haushalt 2008 nicht geplante Zahlung an den Landkreis in Höhe von 41.948,43 € fällig.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die außerplanmäßigen Ausgaben fallen an bei der Haushaltsstelle

 

                        09/2/88000.93210     in Höhe von 42.000 Euro

 

Die Deckung der Ausgaben ist durch Mittel der allgemeinen Rücklage gewährleistet.

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