Beschlussvorlage - BV/11/23-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Dieter Voß, Ventschow, am 03.12.2022 = 284,00 € Sachspende für die Rentnerweihnachtsfeier der Gemeinde (Torten und Kuchen)

 

MOS GmbH Ventschow, am 10.12.2022 = 123,42 € Sachspende für die Kinderweihnacht

der Gemeinde (div. Kleinspielzeug)

 

MOS GmbH Ventschow, am 23.12.2022 = 131,08 € Sachspende für die Kinderweihnacht

der Gemeinde (div. Spielzeug)

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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