Beschlussvorlage - BV/11/23-053
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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27.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Dieter Voß, Ventschow, am 03.12.2022 = 284,00 € Sachspende für die Rentnerweihnachtsfeier der Gemeinde (Torten und Kuchen)
MOS GmbH Ventschow, am 10.12.2022 = 123,42 € Sachspende für die Kinderweihnacht
der Gemeinde (div. Kleinspielzeug)
MOS GmbH Ventschow, am 23.12.2022 = 131,08 € Sachspende für die Kinderweihnacht
der Gemeinde (div. Spielzeug)
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
