Beschlussvorlage - BV/09/23-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Löschwasserbereitstellung Tressow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kai Zimmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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01.03.2023
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26.04.2023
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Sachverhalt
Am 17.12.2019 hat die Gemeindevertretung Bobitz dem „Maßnahmeplan Löschwasserbereitstellung“ zugestimmt. (VO/GV09/2019-1147)
Darin enthalten ist eine Priorisierung der Ortsteile der Gemeinde Bobitz für die Bereitstellung mit Löschwasser.
Tressow hat die Priorität 2 – Löschwasserversorgung nicht ausreichend.
Handlungsbedarf
In Tressow sind zwei Vertragshydranten vorhanden:
V1 Meiersdorfer Weg/Gartenweg 24 m³/h entspricht 48 m³/2h
V2 Am Tressower See 4/6 24 m³/h entspricht 48 m³/2h
Bei der Bewertung der Standorte von Löschwasserentnahmestellen stellt der BSBPl unter Pkt. 6.1.7 fest, dass sowohl der Ortsteil Tressow als auch das Schloss Tressow als betrachtete Einzelfallstudie nicht ausreichend versorgt sind.
Da in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung „Am Tressower See“ neben dem Hydranten V2 auch aus dem Tressower See selbst Löschwasser entnommen werden kann, kann die Löschwasserversorgung dieses Gebietes als gesichert angesehen werden.
Im Folgenden wird die Ortslage „Tressow Dorf“ betrachtet.
Der Brandschutzbedarfsplan weißt für Tressow einen Löschwasserbedarf von 144 m³/2h aus. Unter Anrechnung des Hydranten V1, besteht eine Unterdeckung von 96 m³/2h (144-48 m³/2h).
Für das Schloss Tressow als Einzelobjekt weist der Brandschutzbedarfsplan einen Löschwasserbedarf von 216 m³/2h aus. Unter Anrechnung des Hydranten V1, besteht eine Unterdeckung von 168 m³/2h (216-48 m³/2h).
Aufgrund einer Risikobewertung muss festgelegt werden, in welcher Größenordnung eine unabhängige Löschwasserversorgung bereitgestellt werden soll.
Für die vollständige Abdeckung der Löschwasserbereitstellung bieten sich drei Varianten an:
Variante 1: Ertüchtigung des Teiches auf dem Grundstück 1/1
Der Teich ist nur von der Nordseite über ein kommunales Grundstück (1/1) erreichbar, welches jedoch als Kleingarten genutzt ist und teilweise mit Gartenlauben etc. bebaut ist.
Um den Teich ausbaggern zu können, wird für Bagger, Radlader und LKW eine Zufahrt und eine Lagerfläche für den Aushub benötigt. Zumindest ein Teil der Kleingärten müssten wahrscheinlich gekündigt bzw. aufgegeben werden.
Weiterhin müssen folgende Punkte beachtet werden:
-
Einholen behördlicher Genehmigungen
- Untere Naturschutzbehörde
- Untere Wasserbehörde
- Untere Abfallbehörde
- Untere Bodenschutzbehörde
- Etc.
- Chemische Analyse der Teichschlammes (Beprobung)
- Evtl. Kosten für die Deponierung des Teichschlamms
- Evtl. Kosten für die Errichtung einer Saugstelle
Da der Teich unmittelbar an ein Waldgebiet grenzt, ist durch den Eintrag von organischem Material (Laub) mit einem hohen Aufwand für Pflege und Wartung zu rechnen.
Die Entfernung vom Hydranten V1 beträgt ca. 290m Luftlinie.
Variante 2: Errichtung eines Löschwasserteiches auf dem Grundstück 1/1 (Garagen)
Auf dem Grundstück 1/1 befinden sich am Ortsausgang in Richtung Quaal zwei Garagenreihen.
Die direkt an der Straße gelegene Reihe mit 13 Garagen (Garagen Nr. 31-43) wird vollständig genutzt. Die Garagenbefinden sich in einem relativ guten baulichen Zustand.
In der zweiten Reihe befinden sich 10 Garagen (Garagen Nr. 45-54). Mehrere Garagen sind offensichtlich ungenutzt, an mehreren wurden Anbauten angebracht. Die Garagen befinden sich teilweise in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Hinter den Garagen sind Müllablagerungen festzustellen.
Um an dieser Stelle einen Löschwasserteich errichten zu lassen, sind folgende Schritte notwendig:
- Kündigung der Pachtverträge mit der Aufforderung, die Garagen sowie die Anbauten und den Müll zurückzubauen bzw. zu entsorgen
- Abriss der Garagen, die nicht durch die Eigentümer abgerissen wurden
Die Entfernung vom Hydranten V1 beträgt ca. 360 m Luftlinie.
Variante 3: Errichtung eines Löschwasserteiches auf dem Grundstück 32/19, 34/1
Das Grundstück 32/19 und das angrenzenden Grundstück 34/1 sind unbebaut.
Die Entfernung vom Hydranten V1 beträgt ca. 200m Luftlinie.
Alternativen:
- Die Errichtung eines Löschwasserbrunnens ist von der Unteren Wasserbehörde abgelehnt, da Tressow im Trinkwassereinzugsgebiet Meiersdorf liegt.
- Errichtung einer unterirdischen Zisterne
Löschwasserbehälter Carat XXL von GRAF inkl. Löschwasser-Zubehörteile (graf-online.de)
- Errichtung faltbare Zisterne
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,4 MB
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707,1 kB
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3
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279,5 kB
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4
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1,8 MB
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