Beschlussvorlage - BV/01/23-014
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung des Tages der Neuwahl und des Tages einer möglichen Stichwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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14.03.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt:
- Als Tag der Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters für die Gemeinde Dorf Mecklenburg wird der 09. Juli 2023 festgelegt.
- Als Tag für eine mögliche Stichwahl wird der 23. Juli 2023 festgelegt.
- Die Gemeindewahlleitung wird beauftragt, einen Antrag auf Genehmigung zur Verkürzung der Wahlzeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Sachverhalt
Mit Eingangsdatum vom 28.02.2023 erklärte der Bürgermeister der Gemeinde Dorf Mecklenburg Herr Burkhard Biemel seinen Rücktritt als Bürgermeister zum 31.03.2023. Damit scheidet Herr Burkhard Biemel vorzeitig gemäß § 44 Absatz 10 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) aus dem Amt aus.
Für diesen Fall bestimmt § 44 Absatz 10 des LKWG M-V weiter, dass eine Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters für den Rest der Wahlperiode stattfindet, die im Jahre 2024 endet.
Gemäß § 45 Absatz 1 LKWG M-V hat die Gemeindewahlleitung die Notwendigkeit dieser Neuwahl am 28.02.2023 festgestellt. Ab diesem Zeitpunkt bleiben nach § 45 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V fünf Monate Zeit, um die Neuwahl durchzuführen. Um eine ausreichende Bewerbungsfrist zu gewährleisten, empfiehlt die Gemeindewahlleitung, den Wahltag auf den 09. Juli 2023 zu bestimmen.
Eine mögliche Stichwahl ist gesetzlich zwei Wochen nach dem Wahltag vorgesehen (§ 3 Absatz 4, Satz 2, 1. Halbsatz LKWG M-V). Damit ist der Termin für die Stichwahl der 23. Juli 2023.
Für die (Neu-) Wahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Bürgermeisters besteht die Möglichkeit, einen Antrag nach § 42b der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) auf Verkürzung der gesetzlich vorgesehenen Wahlzeit (§ 3 Absatz 1 LKWG M-V) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zu stellen. Eine Verkürzung entlastet alle, die haupt- oder ehrenamtlich mit der Durchführung der Wahl beschäftigt sind. Die Gemeindewahlleitung schlägt von daher vor, die oben genannte Reduzierung der Wahlzeit zu erproben.
