Beschlussvorlage - BV/08/23-023
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsetzung einer kommisarischen Gemeindewehrführung und Stellvertretung für die Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.03.2023
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen hat mit Beschluss vom 19.10.2022 die Umstrukturierung der Feuerwehren der Gemeinde Bad Kleinen beschlossen. Um den Beschluss umzusetzen, ist es erforderlich, die rechtliche Situation für die Feuerwehren in der Gemeinde Bad Kleinen herzustellen. Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) gliedern sich die Feuerwehren in Gemeindefeuerwehren sowie in Ortsfeuerwehren, die in Ortsteilen aufgestellt werden können und dann zusammen die Gemeindefeuerwehr bilden. Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre je ein Mitglied als Gemeindewehrführung und als Stellvertretung. Da bisher eine Wahl der Gemeindewehrführung nicht erfolgte, setzt die Gemeindevertretung bis zur Wahl einer Gemeindewehrführung eine kommissarische Wehrführung und Stellvertretung ein.
Vordergründige Aufgabe der kommissarischen Gemeindewehrführung und Stellvertretung wird es sein, eine Satzung zu erarbeiten, die Mitgliederversammlung diese beschließen zu lassen und auf dieser Grundlage die Wahl einer Gemeindewehrführung und Stellvertretung durch die Mitgliederversammlung vorzubereiten.
Als Kandidaten für diese Funktionen kommen alle Feuerwehrkameraden der Ortsfeuerwehren der Gemeinde Bad Kleinen in Betracht, die die Ausbildung zum Zugführer und Leiter einer Feuerwehr haben. Die Ausbildung haben die folgende Kameradin und Kameraden: Bunke, Patricia
Lehmann, Holger
Kinne, Peter
Meier, Jens
Leist, Frank
Aus diesen Kandidaten wählt die Gemeindevertretung durch Abstimmung eine/einen kommissarische/n Gemeindewehrführer/in und einen kommissarischen stellv. Gemeindewehrführer/in.
Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung wird das Einverständnis der Kandidaten zur Übernahme einer Funktion eingeholt.
Die Gemeindewehrführung und Stellvertretung sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Die Vorgehensweise ist mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg abgestimmt.
