Beschlussvorlage - BV/09/23-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Fleischerei Dargel, Dorf Mecklenburg, am 06.02.2023 = 750,00 € Geldspende für die Verschönerung des Buswartehäuschens in Luttersdorf

 

EDEKA Jens Meier, Bad Kleinen, am 31.01.2023 = 192,41 € Sachspende für die Grundschule Bobitz (div. Lebensmittel für Projekttage)

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-N.

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Finanz. Auswirkung

 

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