Beschlussvorlage - BV/12/23-069
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung Verkauf Feuerwehrfahrzeug LF 8/6
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Florian Schneider
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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28.03.2023
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Sachverhalt
Das Feuerwehrfahrzeug LF 8/6 (Löschgruppenfahrzeug) der Freiwilligen Feuerwehr Barnekow wird in diesem Jahr (2023) durch ein neues Einsatzfahrzeug ersetzt. Nach den Förderrichtlinien des Landes muss das alte Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug abgemeldet werden. Demnach ist eine Veräußerung des älteren Fahrzeugs sinnvoll und notwendig. Außerdem bringt eine Veräußerung der Gemeinde Barnekow zusätzliche Mittel ein. Die Gemeinde hat gemäß § 44 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Nach ersten Recherchen kann mit einem Verkaufspreis von 8.000 € gerechnet werden (niedrigster Verkaufspreis für ein LF 8/6 beim Online-Portal „ebay-Kleinanzeigen“). Mit einem kundigen Ansprechpartner kann der Verkaufspreis sicherlich, dem Zustand des Fahrzeugs angepasst, noch größer werden.
Das Fahrzeug sollte unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung ohne Inventar veräußert werden.
Möglichkeiten der Veräußerung:
- Ebay-Kleinanzeigen
- www.mobile.de
- private Kontakte
Außerhalb des Verkaufs sollte unverzüglich eine Bestandsaufnahme der verlasteten Gerätschaften und Werkzeuge vorgenommen werden.
