Beschlussvorlage - BV/08/23-032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss wertet die vorläufigen Bauhofkosten für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2022 aus und berät zu möglichen Kosteneinsparungen aufgrund des Austritts der Gemeinde Ventschow.

 

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Sachverhalt

Durch den Austritt der Gemeinde Ventschow ab dem 01.07.2022 werden die allgemeinen Kosten, wie z. B.  Kosten für den Bauhofleiter, Technik die durch alle Gemeinden genutzt wird, entsprechend einem Umlageschlüssel  (Einwohner) auf die verbliebenen 3 Gemeinden umgelegt. Vorher waren es 4 Gemeinden. Dadurch steigen die allgemeinen Kostenumlagen je Gemeinde. Alle direkt zuzuordnen Kosten werden der entsprechenden Gemeinde wie bisher auch, angerechnet.  Mit dem vorläufigen Abschluss des Haushaltsjahres 2022 muss festgestellt werden, dass die geplanten Kosten von 360.400 €  für die Gemeinde Bad Kleinen mit derzeit 18.334,22 € überschritten werden.

 

Weitere Auskünfte zum Umfang der Arbeit erteilt der Leiter des Bauhofes.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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