Beschlussvorlage - BV/09/23-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bobitz nimmt dem Entwurf zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow zur Kenntnis. Die Gemeinde Bobitz hat keine Bedenken oder Hinweise zur oben genannten Planung.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Bobitz ist aufgefordert bis spätestens 12.05.2023 eine Stellungnahme zur oben genannten Planung abzugeben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 17.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Waldeck“ beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 soll einem regionalen Gewerbetreibenden der vorhandene Gewerbebetrieb planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus soll die planungsrechtliche Voraussetzung für gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten und die Errichtung eines betriebsbezogenen Wohngebäudes geschaffen werden.

 

Da die Flächenausweisung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 nicht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entspricht, wird die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow notwendig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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